Inhaltsverzeichnis
Übersicht Förderungen und Fördergeber
BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Zuschussprogramme
Wer wird gefördert:
- Haushalte
- kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert:
- Energieeffizienz,
- Erneuerbare Energien,
- energetische Gebäudesanierung (BEG-Bundesförderung für effiziente Gebäude),
- Umstieg auf klimafreundliche Mobilität (Umweltbonus)
1) Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, energetische Sanierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Sanierung von Gebäuden um dauerhaft Energiekosten einzusparen
- wie z.B. Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
2) E-Lastenfahrräder
Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
3) Elektromobilität
Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs, d. h. eines reinen Batterieelektrofahrzeugs, eines Plug-In Hybrids oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs.
4) Wärmenetze
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.
Link: BAFA - Energieeffizienz
Förderanträge: Die Antragsformulare sind auf den weiterführenden Internetseiten der BafA zu finden und die Anträge sind auch dort zu stellen.
Ansprechpartner: BAFA - Informationen für Antragstellende
Und Finanzierungsmodelle wie Förderkredite gibt es z.B. über die KfW Bank KfW Bank
NRW-landesweit
Bezirksregierung Arnsberg
progres.NRW - Förderinstrumente für die Energiewende
Wer wird gefördert?
Informationen dazu sind in der jeweiligen Förderrichtlinie enthalten. Es gibt Förderungen für Kommunen, Privatleute, Unternehmen etc.
Was wird gefördert?
Umfangreiche Fördermöglichkeiten in den folgenden Bereichen:
1) Programmbereich Emissionsarme Mobilität
z.B. Förderungen von Umsetzungskonzepten Elektromobilität; Ladeinfrastrukturen; Lastenfahrräder; Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher
2) Programmbereich Klimaschutztechnik
z.B. Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau; Energiemonitoring von Nicht-Wohngebäuden; energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen; Photovoltaikdachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
3) Sonderförderprogramm für Nutzfahrzeuge
Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen im Rahmen des Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU) Programms Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
Förderanträge: Wie die Antragstellung abläuft und die entsprechenden Informationen dazu sind unter dem jeweiligen Vorhaben dargestellt. Ebenfalls die Kontaktdaten von Ansprechpartnern.
Link: | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)Förderinstrumente für die Energiewende
Und Finanzierungsmodelle wie Förderkredite gibt es z.B. über die NRW.Bank
Förderbank für Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK
— Ernst-Josef Mayer 2023/07/17 21:50